Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20.06.2016 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 12.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.02.2016 verurteilt, der Klägerin vorläufig Elterngeld unter Berücksichtigung zusätzlicher Einnahmen iHv 10.189,80 € zu zahlen.
Die Beklagte erstattet die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|