Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23.05.2016 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 21.09.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2015 verurteilt, der Klägerin Elterngeld für die Zeit vom 20.08.2015 bis 19.11.2016 unter Berücksichtigung zusätzlicher Einnahmen iHv 10.516,98 € zu zahlen.
Die Beklagte erstattet die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|