Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Elmshorn vom 06.06.2019 - Az 1 Ca 1668 c/18 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche der Klägerin wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung des sie verbindenden Vertragsverhältnisses als selbstständiger Dienstvertrag.
Die Klägerin betreibt in H. ein Pflege- und Therapiezentrum. Dort war der Beklagte von Februar bis Juli 2015 als examinierte Pflegefachkraft tätig. Rechtsgrundlage ihrer Beschäftigung war der zwischen den Parteien geschlossene Dienstleistungsvertrag vom 19.02.2015, der folgende Regelungen enthält:
"§ 1 Konditionen Es sollen folgende Konditionen gelten
Grundsatz pro Stunde | 32 € |
Zuschläge für Samstag/Sonntag | 15 % |
Nachtzuschlag (20: 00 - 6: 00 Uhr) | 20 % |
Feiertagszuschlag | 100 % |
garantierte tägl. Arbeitsstunden | 7,5 h |
§ 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|