Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2017- ArbG Köln
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.01.2017- ArbG Köln
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über Resturlaubsansprüche des Klägers für das Jahr 2016.
Der am 1978 geborene Kläger ist seit dem 15.06.2002 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Fluggastkontrolleur tätig und durchgängig am Flughafen Köln/Bonn eingesetzt. Das Arbeitsverhältnis bestand zunächst mit der F GmbH und ging im Wege eines Betriebsübergangs zum 01.01.2015 auf die Beklagte über.
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