Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11. Juli 2019 (
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, für die Monate Mai bis Oktober 2019 einen weiteren Betrag von 1.606,08 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §
154,40 Euro seit 16. Juni 2019,
-224,28 Euro seit 16. Juli 2019,
-334,62 Euro seit 16. August 2019,
-315,76 Euro seit 16. September 2019,
-230,28 Euro seit 16. Oktober 2019 sowie
-346,78 Euro seit 16. November 2019
zu zahlen.
Die Beklagte trägt auch insoweit die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags.
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