Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 23. Mai 2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die tariflichen Lohnerhöhungen des Gehaltstarifvertrages des Hessischen Einzelhandels für die Jahre 2009 bis 2013 an die Klägerin weitergeben muss.
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