Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. September 2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren, wird abgelehnt.
I
Der Kläger begehrt in der Hauptsache wegen der seiner Meinung nach verzögerten Weiterleitung seines Notrufs bei der Einsatzleitstelle an die zuständige Polizeistation nach dem Bemerken eines Brandes in der Nähe von St. A im Nationalpark Harz eine Grundrente nach dem
Der Kläger hat mit Schreiben vom 1.11.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil beantragt.
II
Der Antrag des Klägers auf PKH ist abzulehnen.
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