Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. November 2020 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit stehen Leistungen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland.
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