Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Februar 2018 (
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 144 943,07 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten um eine Honorarberichtigung in Höhe von 144 943,07 Euro für die Quartale II/2005 bis IV/2006.
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