Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts RheinlandPfalz vom 17. April 2019 - L
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Der Kläger begehrt von den Beklagten die Gewährung einer Witwerrente. Mit Gerichtsbescheid vom 4.12.2018 hat das
Für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Kläger mit Schreiben vom 26.4.2019 unter dem Namen "Prof. Dr. Dr. O.-E.“ die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kläger keine neuen Dokumente vorgelegt. Der Senat hat die Akten der zuletzt vom Kläger vor dem erkennenden Senat geführten Verfahren beigezogen (B
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