Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2022 - L 5 KR 35/20 - Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts S aus S zu bewilligen, wird abgelehnt.
I
Der Kläger hat für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 31.3.2022 mit einem am 8.8.2022 durch Telefax beim
II
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