Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. November 2021 -
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3651,55 Euro festgesetzt.
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Der Kläger wendet sich in der Hauptsache gegen sechs Bescheide der Beklagten, die deren Zuständigkeit und die Beitragspflicht des Klägers betreffen.
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