Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2019 -
I
Der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Kläger ist mit seinem Begehren auf Erstattung der Kosten für die stationäre Diagnostik und Behandlung in der Privatklinik M. vom 23.4. bis 8.5.2013 in den Vorinstanzen erfolglos geblieben (
Er beantragt für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des LSG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts.
II
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