Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2017 - L 8 SO 250/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Im Streit sind Ansprüche des Klägers auf Übernahme von Reisekosten anlässlich eines zivilgerichtlichen Verfahrens.
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