Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des S„chsischen Landessozialgerichts vom 10. November 2015 und des Sozialgerichts Dresden vom 12. Februar 2015 abge„ndert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Auáergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Grnde:
I
Die Kl„gerin begehrt im Zugunstenverfahren die Feststellung weiterer Arbeitsentgelte in Gestalt j„hrlicher Jahresendpr„mien (JEP) fr Zeiten der Zugeh”rigkeit zur zus„tzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech).
Der im Jahre 1951 geborenen Kl„gerin wurde nach einem Studium in der Fachrichtung Technologie der metallverarbeitenden Industrie an der Technischen Hochschule K. mit Urkunde vom 25.10.1974 der akademische Grad "Diplom-Ingenieur" verliehen. Vom 9.9.1974 bis 9.1.1976 war sie als Technologin fr Materialverbrauchsnormung im Volkseigenen Betrieb (VEB) C. -Werke C. besch„ftigt. Nach Zeiten des Wochenurlaubs und anschlieáender unbezahlter Freistellung war die Kl„gerin vom 1.9.1981 bis 30.6.1990 (und darber hinaus) als Kontrollingenieurin, Gruppenleiterin fr Vorleistungskontrolle und Dokumentation, amtierende Leiterin und Leiterin der technischen Kontrollorganisation (TKO) im VEB Dampfkesselbau D. besch„ftigt.
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