Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2015 (L
I
Der Kläger begehrt höhere Leistungen für seinen Regelbedarf im Zeitraum vom 1.3. bis 31.8.2013. Der Beklagte hat ihm durch Bescheid vom 31.1.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.4.2013 einen Regelbedarf von 382 Euro bewilligt. Die hiergegen erhobene Klage, gestützt auf die nach Ansicht des Klägers verfassungswidrig zu niedrige Bemessung des Regelsatzes, hat das
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|