Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Zahlung einer Aufwandspauschale von 300 Euro.
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