Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. Mai 2017 - 1 Sa 29/16 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. Februar 2016 -
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 27. Mai 2015 ein Arbeitsverhältnis zu den zwischen der Klägerin und der L R S GmbH bis zum 26. Mai 2015 geltenden Arbeitsbedingungen in H besteht.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach einer umwandlungsrechtlichen Aufspaltung der bisherigen Arbeitgeberin der Klägerin, der L R S GmbH (im Folgenden LRS), ein Arbeitsverhältnis besteht und ob die Beklagte zur Beschäftigung der Klägerin zu den zuletzt mit der LRS vereinbarten Arbeitsbedingungen verpflichtet ist.
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