1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 11. Januar 2017 -
2. Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers - das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 22. Mai 2014 -
3. Hinsichtlich der Hilfsanträge zu 3. und 4. wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit eines Tarifwerks auf ihr Arbeitsverhältnis und daraus resultierende Entgeltdifferenzansprüche sowie hilfsweise über Schadensersatzansprüche und die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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