1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2013 - 9 Sa 290/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.
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