1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. September 2014 - 10 Sa 457/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich).
Der 1956 geborene Kläger stand seit dem 15. Oktober 2002 in einem Arbeitsverhältnis zu dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und wurde zuletzt als Maler in einer Kaserne der britischen Stationierungsstreitkräfte beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 15. Oktober 2002/13. März 2003 fanden die Bestimmungen des Tarifvertrags für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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