1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2013 - 7 Sa 667/12 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 25. September 2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 837,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2012 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine tarifliche Jahressonderzahlung für das Kalenderjahr 2011.
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