Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 4. Juni 2014 -
Die Kosten der Revision haben die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin für die Leistungskürzung der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft
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