Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 336/14 - aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst:
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 4. Februar 2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Sonderzahlung iHv. 4.346,00 Euro nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1. Januar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 93 % der Kläger und zu 7 % die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und eine Sonderprämie.
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