Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 2014 - 18 Sa 335/14 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung neugefasst:
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. Februar 2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Sonderzahlung iHv. 4.346,00 Euro nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 1. Januar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 88 % der Kläger und zu 12 % die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und eine Sonderprämie.
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