Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.09.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages.
Der am 16.07.1968 geborene Kläger ist Absolvent eines Studiums der Slawistik und Romanistik mit dem Abschluss "Magister Artium". Über eine universitäre pädagogische Ausbildung verfügt der Kläger nicht. Er ist aufgrund der Erkrankung an einer Schweinegrippeinfektion im Jahr 2009 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 40.
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