LAG Hamm - Urteil vom 17.04.2013
5 Sa 1673/12
Normen:
BASS 20-11 Nr. 5; TVL § 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 27.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 867/12

pädagogische Einführung in den Schuldienst nach BASS 20-11 Nr.5 - keine Anwendung des BBiG - zur Verlängerung bei Arbeitsunfähigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 17.04.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 1673/12

DRsp Nr. 2013/21223

pädagogische Einführung in den Schuldienst nach BASS 20-11 Nr.5 - keine Anwendung des BBiG - zur Verlängerung bei Arbeitsunfähigkeit

Die pädagogische Einführung in den Schuldienst (BASS 20-11 Nr. 5) stellt weder ein Ausbildungs-, noch ein Qualifizierungsverhältnis gem. BBiG dar. Es verlängert sich nicht um Zeiten eines krankheitsbedingten Ausfalls des Arbeitnehmers, wenn der zu erstellende Leistungsbericht das Vorliegen der Bewährung verneint.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.09.2012 - 1 Ca 867/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BASS 20-11 Nr. 5; TVL § 14 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages.

Der am 16.07.1968 geborene Kläger ist Absolvent eines Studiums der Slawistik und Romanistik mit dem Abschluss "Magister Artium". Über eine universitäre pädagogische Ausbildung verfügt der Kläger nicht. Er ist aufgrund der Erkrankung an einer Schweinegrippeinfektion im Jahr 2009 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 40.