Die Beteiligten stritten über die Aufhebung der Bewilligung von Blindengeld und die Erstattung der im Zeitraum vom 1.9.1991 bis zum 31.3.1998 an den Kläger geleisteten Blindengeldzahlungen.
Der 1924 geborene Kläger erlitt im 2. Weltkrieg diverse Verletzungen, unter anderem den Verlust des rechten Auges. In der Folgezeit erblindete er infolge einer Star- und Netzhauterkrankung auch auf dem linken Auge. Im Februar 1991 beantragte der Kläger beim Beklagten die Gewährung von Blindengeld und legte dazu ein fachärztliches Attest vor. Auf dem Antragsformular ist zu der Frage
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