I.
Der Antragsteller, Hauptpersonalrat beim beteiligten Innenministerium, macht Mitbestimmungsrechte beim Erlass der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamten und Angestellten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BeurtRL) vom 23.07.2002 (AMB1. Seite 760) geltend.
Durch Beschluss vom 22.01.2004 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet war, bei der Einführung der BeurtRL den Antragsteller gemäß §
Gegen diese ihm am 10.02.2004 zugestellte Entscheidung hat der Beteiligte am 08.03.2004 Beschwerde eingelegt und zur Begründung u.a. folgendes vorgetragen: Soweit es um Beamte gehe, handele es sich um eine Regelung nach §
Der Beteiligte beantragt,
den angefochtenen Beschluss zu ändern und den Antrag abzulehnen.
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