Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch im Berufungsrechtszug die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 668,16 Euro festgesetzt.
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