Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 28. Januar 2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, insbesondere darüber, ob die Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz erfüllt ist.
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