Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung.
Der am 10.11.1955 geborene Kläger ist verheiratet und hat drei Kinder. Seit dem 01.06.1981 ist er als Kommissionierer bei der Beklagten, die ca. 300 Mitarbeiter beschäftigt, zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.057,00 EUR beschäftigt.
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