Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung.
Der Kläger ist am 27.04.1973 geboren, geschieden und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
Seit dem 01.08.1990 ist er bei der Beklagten als Kfz-Mechaniker tätig. Seine Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt 2.400,-- EUR.
Die Beklagte beschäftigte zuletzt 19 Arbeitnehmer. Das von ihr betriebene Autohaus wurde zum 31.12.2006 geschlossen.
Am 11.09.2004 erkrankte der Kläger und war anschließend arbeitsunfähig krank.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|