Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung des Arbeitgebers.
Der Kläger steht seit dem 01.08.1986 als Drucker in den Diensten der Beklagten. Sein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen beläuft sich auf 2.644,48 EUR. Die Beklagte beschäftigt ca. 175 Arbeitnehmer. Der Kläger ist Ersatzmitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrates und nahm in der Vergangenheit an Betriebsratssitzungen teil.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|