OLG Düsseldorf, vom 15.11.1988 - Aktenzeichen 6 WF 232/88
DRsp Nr. 1992/7865
b-c. Erforderliche pauschale und in gewissem Umfang großzügige Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bei der Beurteilung seiner Hilfsbedürftigkeit;(c) keine Berücksichtigung von Sonderzuwendungen, insbesondere in Form des üblichen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, zu Lasten von Antragstellern mit kleineren und mittleren Einkommen.