Der angefochtene Beschluss und die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 16. November 2010 werden aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Überbrückungsgeld für den Antragsteller unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Landeskasse.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf bis zu 600 € festgesetzt (§§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|