Auf die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats wird unter Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 27.08.2014 -
Zum Einigungsstellenvorsitzenden über die Verhandlungen über Änderungen und Ergänzungen der "Rahmenbetriebsvereinbarungen über die Einführung und Anwendung des Schulungsprogramms MKT 2" vom 20.06.2007 wird Herr D . J S , Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, bestellt und die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung und die Besetzung einer Einigungsstelle.
Der Beteiligte zu 2) ist der bei der Beteiligten zu 1) gebildete Gesamtbetriebsrat. Die Beteiligten schlossen unter dem 20.06.2007 eine Rahmenbetriebsvereinbarung (RBV) über die Einführung und Anwendung des Schulungsprogramms MKT, die sie inhaltlich durch eine Protokollnotiz vom 23.11.2011 ergänzten. Wegen der Einzelheiten der Vereinbarungen wird auf Bl. 24 ff. d. A. verwiesen.
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