I. Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle zur Regelung der Anzahl von Zusatzurlaubstagen für Arbeitnehmer, die nur nachts arbeiten.
Die Arbeitgeberin betreibt den Flughafen Köln/Bonn, für den anders als auf den anderen Flughäfen in Deutschland kein Nachtfluchtverbot besteht. Eine große Anzahl von Arbeitnehmern, insbesondere in der Flugzeugabfertigung, arbeitet nur nachts.
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