I.
Die Beteiligten streiten über die Errichtung einer Einigungsstelle zur Verhandlung der Einführung eines Zwei-Schicht-Betriebs sowie einer Rufbereitschaft für die Industrieelektroniker des Bereichs x.
Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1., die Arbeitgeberin, betreibt ein Cateringunternehmen. Der Beteiligte zu 2. ist der für den Betrieb .... der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat. In diesem Betrieb sind acht Industrieelektroniker beschäftigt. Gemäß einer "Grundsatzvereinbarung Schichtplanerstellung 40-Stunden-Woche" vom 15. Juli 2004, die eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2005 hat und wegen deren Regelungen im Einzelnen auf die Ablichtung (Anlage BE 2, Bl. 67/68 d.A.) Bezug genommen wird, ist bei der Erstellung der Schichtpläne für y (...) folgender Grundsatz zu wahren:
"...
VII.
Der jetzt einzelnen Mitarbeiter/innen zugeteilte Schichttyp wird 1:1 fortgeführt."
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