LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.2014
11 Sa 533/13
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4377/12

Offene und verdeckte TeilklageTeilklage und anderweitige RechtskraftBonus in negativen Geschäftsjahren

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 11 Sa 533/13

DRsp Nr. 2014/7781

Offene und verdeckte TeilklageTeilklage und anderweitige RechtskraftBonus in negativen Geschäftsjahren

1. Sowohl die rechtskräftige Abweisung einer offenen als auch einer verdeckten Teilklage stehen der Geltendmachung von weiteren Ansprüchen der gleichen Art aus demselben Sachverhalt wegen einer anderweitigen Rechtskraft nicht entgegen. Die Rechtskraft der Teilklage umfasst nur den geltend gemachten Anspruch in dem durch die offene oder verdeckte Teilklage geltend gemachten Umfang.2. Der aufgrund einer Betriebsvereinbarung gewährte Bonus ist auch in negativen Geschäftsjahren zu zahlen, wenn die Bonusregelung nach einem Ist/Ist-Vergleich erfolgt. In diesem Fall kann auch die Rückführung von Verlusten selbst bei einem fortbestehenden negativen Ergebnis zu einer Bonuszahlung führen (a.A.: LAG Berlin-Brandenburg vom 02.09.2006 - 6 Sa 1225/11).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2013 werden zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

3.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Bonuszahlung für die Jahre 2008, 2009 und 2010.

1. 2.