Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.03.2013 werden zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Bonuszahlung für die Jahre 2008, 2009 und 2010.
1. 2.
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