Für die Entscheidung des Verfahrens ist das Arbeitsgericht Köln örtlich zuständig.
I.
Die Beteiligte zu 2. ist ein Luftverkehrsunternehmen mit etwa 900 im Flugbetrieb beschäftigten Kapitänen und ersten Offizieren. Zusätzlich zu dem Cockpitpersonal beschäftigt sie Arbeitnehmer im Bereich der Kabinen und im Bodenpersonal. Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Dort befindet sich die Hauptbasis. Weitere Basen befinden sich in Berlin, Hamburg, Köln/Bonn, Nürnberg und Stuttgart.
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