Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2011 -
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2011 -
Unter Aufhebung der Kostenentscheidung im Urteil des Verwaltungsgerichts tragen der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10 der Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser auf sich behält.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für die Durchführung einer jugendhilferechtlichen Maßnahme.
1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|