I.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Zahlungsurteil des Amtsgerichts vom 19. Mai 1993 - 6 C 378/93 - sowie ein weiteres Urteil dieses Gerichts vom 7. Dezember 1994 - 6 C 1168/94 -, mit dem eine gegen das erste Urteil erhobene Nichtigkeitsklage abgewiesen wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|