I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine baurechtliche Beseitigungsanordnung für ein im Außenbereich liegendes, (spätestens) ab 1982 als Wochenendhaus genutztes Gebäude. Das ursprüngliche Bauwerk wurde 1924 errichtet und für landwirtschaftliche Zwecke genutzt.
Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf Bestandsschutz, der durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet sei.
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