LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2012
L 12 AL 1707/11
Normen:
SGB III § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 02.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 1632/10

Notwendigkeit der Maßnahme einer Förderung der beruflichen Weiterbildung; Beurteilungszeitpunkt einer Beschäftigungsprognose

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - Aktenzeichen L 12 AL 1707/11

DRsp Nr. 2013/3907

Notwendigkeit der Maßnahme einer Förderung der beruflichen Weiterbildung; Beurteilungszeitpunkt einer Beschäftigungsprognose

Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen handelt es sich um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung. Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der Erlass des Widerspruchsbescheids, wenn die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wird.

Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen handelt es sich um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung. Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der Erlass des Widerspruchsbescheids, wenn die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB III § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Fachkraft für Solartechnik-TÜV.