Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Streitig ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Fachkraft für Solartechnik-TÜV.
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