Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse in einem sozialgerichtlichen Verfahren, in dem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung abgelehnt wurde.
I.
1. Die am ... 1986 geborene Beschwerdeführerin lebt mit ihrem erwerbsunfähigen 56-jährigen Vater in einem gemeinsamen Haushalt. Am ... 2011 gebar sie einen Sohn, für den der ... 2011 als Geburtstermin errechnet worden war.
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