Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Mai 2007 aufgehoben, soweit es die Zeit bis 22. Februar 2005 betrifft. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I. Im Streit sind die Übernahme und Zahlung weiterer Heimkosten für die Zeit vom 28. September 2000 bis 22. Februar 2005 in Höhe der Differenz zwischen der von der Klägerin mit der "Klinikum W. GmbH" (im Weiteren: Einrichtung) vereinbarten und der von der Beklagten an die Einrichtung gezahlten geringeren Vergütung.
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