LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 13.11.2001
8 Sa 544/00
Normen:
BGB § 123 ; BGB § 138 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 157
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 06.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5168/99

Notarielles Schuldanerkenntnis; Sittenwidrigkeit; Anfechtung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.11.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 544/00

DRsp Nr. 2003/5050

Notarielles Schuldanerkenntnis; Sittenwidrigkeit; Anfechtung

Normenkette:

BGB § 123 ; BGB § 138 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses, das die Klägerin zugunsten der Beklagten nach Aufdeckung von manipulierten Warenretouren abgegeben hat.

Die 1969 geborene Klägerin, ein Kind, geschieden und allein erziehend, war vom 15.07.1996 - 31.10.1998 auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 10.05.1996 bei der Beklagten, die eine Baumarktkette betreibt, als Verkäuferin/Kassiererin beschäftigt. Nach anderweitiger Einarbeitung war sie etwa ab Mitte Oktober 1996 in dem neu eröffneten Baumarkt der Beklagten in tätig, wo sie während der Eröffnungsphase an den Außenkassen und anschließend etwa weitere 3 Monate ausschließlich an der Hauptkasse eingesetzt wurde.