Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 5. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 21.192,64 € festgesetzt.
I.
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