Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. September 2016 - L
Die Beschwerde des Klägers gegen das vorgenannte Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
1. Die am 15.12.2016 beim
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