Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. September 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S., F., beizuordnen, wird abgelehnt.
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